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Versicherungsmakler: Jürgen Geigenmüller |
Wir können Ihnen neben der Wohngebäudeversicherung über den Rahmenvertrag der Alten Leipziger Versicherung auch eine Elementarschadenversicherung und eine Glasversicherung anbieten. Die aktuellen Konditionen: Alle Beiträge verstehen sich inkl. gesetzlicher MWSt. - Stand 01.01.2008 - Beitragsübersicht als PDF |
Gebäudeversicherung: Jahresprämie: je WE 46,51 € (Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel) |
Elementarschadenversicherung: Jahresprämie: je WE 11,19 € (abschließbar nur mit Zusatzfragebogen) |
Glasversicherung: Jahresprämie: Alle Scheiben des Gebäudes je WE 9,28 € |
Haftpflichtversicherung Jahresprämie: je WE 6,31 € Mindestbeitrag 53,55 € |
Alle Prämien verstehen sich inkl. der gesetzlichen Versicherungssteuer! Die Prämie errechnet sich nach Anzahl der Wohneinheiten ( WE ). Bei Einfamilienhäusern sowie Doppelhaushälften werden grundsätzlich 2 WE zur Berechnung zugrunde gelegt. Garagenkomplexe und Tiefgaragenstellplätze werden mit 1 Wohneinheit je 10 Garagen bzw. Stellplätzen berechnet. Vorhandene Gewerbeeinheiten ( GE ) werden wie folgt zu Wohneinheiten ( WE ) umgerechnet: je 80 m² Gewerbefläche = 1 WE Es können alle Wohn- und gemischt genutzten Gebäude mit mindestens 50 % Wohnanteil versichert werden. Gebäude die ganz oder überwiegend leer stehen sind nicht versicherbar (evtl. auf Anfrage). Gebäude, die überwiegend oder ausschließlich gewerblich genutzt werden, fallen nicht unter den Geltungsbereich der Rahmenvereinbarung mit Ausnahme von nachstehend aufgeführten gewerblichen Risiken: Apotheke, Arztpraxis, Büros, Medizin. Massageinstitute, Dentallabore, Tierarztpraxen, Zahnarztpraxen Nicht versicherbar sind Gebäude mit nachfolgend aufgeführten Risiken: Asylantenheime, Aus- und Übersiedlerheime, Bars, Diskotheken, Eroscenter, Notunterkünfte, Spielhallen, Stundenhotels |
Wir können Ihnen versichern, daß die genannten Prämien und die vielen zusätzlichen beitragsfreien Einschlüsse auf dem deutschen Versicherungsmarkt einzigartig sind. |
Hier nur einige beitragsfreie Einschlüsse zu den VGB 88:
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